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  • Sanktionslistenprüfung: Welche Listen prüfen und wie automatisieren?

    Sanktionslistenprüfung: Welche Listen prüfen und wie automatisieren?

    Ein neuer Kunde aus dem Ausland bestellt, der Auftrag ist schnell erfasst, die Ware steht bereit. Bevor sie das Haus verlässt, sollte jedoch geklärt sein, ob der Empfänger oder ein Beteiligter auf einer Sanktionsliste steht. Viele Unternehmen erledigen das heute noch per Hand über Webportale oder gar nicht systematisch.

    Kurz gesagt: Unternehmen in der EU müssen sicherstellen, dass sie gelisteten Personen und Organisationen weder Waren noch Geld oder andere wirtschaftliche Ressourcen bereitstellen. Maßgeblich sind vor allem die EU-Sanktionslisten, je nach Geschäft auch Listen aus Großbritannien, den USA oder der Schweiz. Automatisiert wird die Prüfung, indem Kunden-, Lieferanten- und weitere Adressen direkt im ERP gegen diese Listen abgeglichen werden, in der Sage 100 etwa mit dem integrierten Sanktionslisten-Screening von intellicon.

    Was ist eine Sanktionslistenprüfung?

    Bei einer Sanktionslistenprüfung, oft auch Sanktionslisten-Screening genannt, wird eine Adresse mit den Einträgen staatlicher Sanktionslisten verglichen. Auf diesen Listen stehen Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die Finanz- oder Handelssanktionen verhängt wurden. Ergibt der Abgleich einen Treffer, muss geprüft werden, ob es sich tatsächlich um dieselbe Person oder Firma handelt.

    Wichtig ist der Unterschied zum Länderembargo: Ein Embargo betrifft ein ganzes Land oder bestimmte Güter, die Sanktionsliste dagegen konkrete Namen. Deshalb genügt es nicht, nur auf das Zielland zu schauen. Auch ein Geschäftspartner in einem unauffälligen Land kann gelistet sein.

    Wer muss Sanktionslisten prüfen?

    Die EU-Sanktionsverordnungen gelten unmittelbar für alle Unternehmen in der EU, nicht nur für Exporteure. Das Bereitstellungsverbot betrifft also grundsätzlich jeden Geschäftskontakt: Kunden, Lieferanten, Dienstleister und auch Zahlungen an Personen. Eine ausdrückliche Pflicht zu einem bestimmten Prüfverfahren schreibt das Gesetz nicht vor, in der Praxis ist ein regelmäßiger, dokumentierter Abgleich aber der übliche Weg, Verstöße zu vermeiden.

    Ob zusätzlich US-amerikanische, britische oder Schweizer Listen relevant sind, hängt vom Geschäftsmodell ab, zum Beispiel von US-Bezug bei Waren und Technologie, von Tochtergesellschaften oder von den Anforderungen Ihrer Banken und Kunden. Diese Frage sollten Sie mit Ihrem Exportkontrollverantwortlichen oder einer Fachberatung klären. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

    Welche Sanktionslisten sind im Standard enthalten?

    Das Sanktionslisten-Screening für Sage 100 prüft laut intellicon im Standard gegen fünf Listen. Die Kürzel entsprechen der Herkunft der jeweiligen Liste:

    KürzelHerkunftInhalt
    EU_CFSPEuropäische UnionKonsolidierte Liste der Finanzsanktionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
    GB_HMTGroßbritannienSanktionsliste des britischen Finanzministeriums (HM Treasury)
    US_SDNUSASpecially Designated Nationals List des US-Finanzministeriums (OFAC)
    US_DPLUSADenied Persons List des US-Handelsministeriums
    CH_SECOSchweizSanktionen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)

    Gegen Gebühr lassen sich nach Angabe von intellicon weitere Listen zuschalten, darunter EU_IRAN, US_EL, US_LADP, US_LSDP, US_METI, US_UL, US_NPL, US_NONSDN, EU_RUSD und EU_RUSK. Welche davon Sie benötigen, ergibt sich aus Ihren Märkten und Ihrer Risikobewertung.

    Warum reicht eine einmalige Prüfung nicht aus?

    Sanktionslisten ändern sich laufend. Neue Namen kommen hinzu, andere werden gestrichen, und gerade in Krisenzeiten werden Listen in kurzen Abständen erweitert. Ein Kunde, der bei der Anlage unauffällig war, kann ein halbes Jahr später gelistet sein.

    Hinzu kommt der Umfang: Neben Kunden zählen auch Lieferanten, Spediteure, abweichende Lieferanschriften und im Einzelfall Mitarbeiter zu den zu prüfenden Adressen. Wer das per Hand über Webportale abgleicht, verliert viel Zeit und hat am Ende oft keinen sauberen Nachweis, wann welche Adresse geprüft wurde.

    Wie funktioniert das automatisierte Screening in der Sage 100?

    Das Sanktionslisten-Screening in Sage 100 ist laut intellicon vollständig in das Zollmodul und die Sage 100 integriert. Eine externe Software oder ein separates Portal ist nicht nötig. Geprüft werden Kundenadressen, Lieferantenadressen und allgemeine Adressen, zum Beispiel von Mitarbeitern.

    Für den Abgleich nennt der Anbieter auf zoll-einfach.de, der Seite zu Zoll, ATLAS und Sanktionslistenprüfung mit Sage 100, eine Volltext- und phonetische Suche. Die phonetische Suche ist wichtig, weil Namen aus anderen Schriftsystemen unterschiedlich transkribiert werden. Ein exakter Zeichenvergleich würde solche Schreibvarianten übersehen.

    Da das Screening Teil des Zollmoduls ist, liegt es nahe, beides gemeinsam zu betrachten: Wer seine Ausfuhranmeldung per ATLAS aus der Sage 100 erstellt, prüft die Beteiligten im selben System. Wie die Ausfuhranmeldung selbst abläuft, beschreiben wir im Beitrag Ausfuhranmeldung über ATLAS direkt aus der Sage 100.

    Wie richten Sie einen verlässlichen Prüfprozess ein?

    Die Software liefert Treffer, den Prozess drumherum müssen Sie festlegen. Diese Checkliste hilft bei der Einführung:

    • Verantwortung klären: Wer bewertet Treffer, wer gibt gesperrte Vorgänge frei, wer vertritt im Urlaub?
    • Prüfumfang festlegen: Kunden, Lieferanten, Lieferanschriften, Dienstleister und gegebenenfalls Mitarbeiter.
    • Listen auswählen: Standardlisten prüfen und entscheiden, ob zusätzliche Listen nötig sind.
    • Zeitpunkte definieren: bei Neuanlage einer Adresse, vor Auftragsannahme oder Versand und regelmäßig für den Bestand.
    • Umgang mit Treffern regeln: Wie wird ein Verdacht geprüft, wie ein Fehltreffer dokumentiert, wann wird externe Beratung hinzugezogen?
    • Dokumentation sichern: Prüfungen und Entscheidungen so ablegen, dass sie bei einer Betriebsprüfung nachvollziehbar sind.

    Worauf sollten Sie achten?

    Ein automatisiertes Screening ersetzt nicht die Entscheidung durch einen Menschen. Gerade die phonetische Suche erzeugt bewusst auch ähnliche Namen als Treffer. Jeder Treffer muss deshalb fachlich bewertet werden, bevor ein Geschäft gestoppt oder freigegeben wird.

    Die Sanktionslistenprüfung ist außerdem nur ein Baustein der Exportkontrolle. Güterbezogene Prüfungen, etwa ob ein Artikel als Dual-Use-Gut genehmigungspflichtig ist, und Länderembargos sind eigene Themen. Wie oft die Listen im System aktualisiert werden und wie Prüfergebnisse protokolliert werden, sollten Sie vor der Einführung im Gespräch mit dem Anbieter klären, da die öffentliche Produktseite dazu keine Details nennt.

    Technisch setzt die Lösung die Sage 100 Warenwirtschaft und das Zollmodul voraus. Wer die Sage 100 nicht einsetzt, kann diese Integration nicht nutzen.

    Häufige Fragen

    Ist die Sanktionslistenprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

    Die EU-Sanktionsverordnungen verbieten es, gelisteten Personen und Organisationen Geld oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Ein bestimmtes Prüfverfahren schreiben sie nicht vor. Ein regelmäßiger, dokumentierter Abgleich ist in der Praxis aber der übliche Weg, dieses Verbot einzuhalten. Für Ihren konkreten Fall sollten Sie fachlichen Rat einholen.

    Müssen auch Unternehmen ohne Export Sanktionslisten prüfen?

    Ja, das Bereitstellungsverbot gilt grundsätzlich für alle Geschäftsbeziehungen, auch im Inland. Gelistete Personen oder Firmen können auch innerhalb der EU ansässig sein. Exporteure haben wegen der vielen ausländischen Geschäftspartner jedoch meist ein höheres Risiko.

    Welche Adressen prüft das Screening in der Sage 100?

    Laut intellicon werden Kundenadressen, Lieferantenadressen und allgemeine Adressen, zum Beispiel von Mitarbeitern, geprüft. Im Standard erfolgt der Abgleich gegen die Listen EU_CFSP, GB_HMT, US_SDN, US_DPL und CH_SECO. Weitere Listen sind gegen Gebühr zuschaltbar.

    Was passiert bei einem Treffer?

    Ein Treffer bedeutet zunächst nur eine Namensähnlichkeit. Eine verantwortliche Person muss prüfen, ob es sich wirklich um den gelisteten Eintrag handelt, etwa anhand von Anschrift oder Geburtsdatum. Diese Entscheidung sollte dokumentiert werden.

    Wenn Sie die Sanktionslistenprüfung aus der Handarbeit holen möchten, finden Sie die Details auf der Seite zum Sanktionslisten-Screening in Sage 100. Ob die Lösung zu Ihren Märkten und Abläufen passt, klären Sie am besten in einer kostenlosen Erstberatung von 30 Minuten.

  • Ausfuhranmeldung über ATLAS direkt aus der Sage 100 erstellen

    Ausfuhranmeldung über ATLAS direkt aus der Sage 100 erstellen

    Wer Waren in Länder außerhalb der EU liefert, muss die Ausfuhr beim Zoll anmelden. In vielen Unternehmen heißt das: Daten aus Rechnung und Lieferschein werden in eine separate Zollsoftware oder ein Webportal übertragen, oft von Hand. Das kostet Zeit und ist fehleranfällig, besonders wenn die Exporte nicht täglich, sondern nur gelegentlich anfallen.

    Kurz gesagt: Mit dem Zollmodul von intellicon erstellen Sie die Ausfuhranmeldung direkt aus einem Beleg der Sage 100 Warenwirtschaft. Aus dem Beleg entstehen Zollrechnung, Ausfuhranmeldung und bei Bedarf Präferenznachweise wie EUR.1 oder ATR.1. Die Anmeldung wird über ATLAS direkt an den Zoll übermittelt, die Ausfuhrbegleitdokumente stehen nach der Genehmigung laut intellicon in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit.

    Was ist ATLAS und wofür braucht man es bei der Ausfuhr?

    ATLAS ist das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung, über das Zollanmeldungen elektronisch abgegeben und bearbeitet werden. Für die Ausfuhr bedeutet das: Die Ausfuhranmeldung wird als Datensatz an den Zoll übermittelt, geprüft und freigegeben. Anschließend erhält der Anmelder das Ausfuhrbegleitdokument, das die Ware bis zur Ausgangszollstelle begleitet.

    Um Anmeldungen über ATLAS abzugeben, braucht man eine Software, die mit dem Verfahren kommunizieren kann. Genau hier entsteht in vielen Unternehmen der Bruch: Die Daten liegen im ERP, die Anmeldung wird aber in einem anderen System erstellt.

    Wie entsteht die Ausfuhranmeldung direkt aus der Sage 100?

    Das Zollmodul arbeitet mit den Daten, die in der Sage 100 bereits vorhanden sind. Laut intellicon läuft eine Ausfuhr so ab:

    1. Ausgangspunkt ist ein Beleg in der Sage 100 Warenwirtschaft, zum Beispiel Rechnung oder Lieferschein. Bis zu 30 Sage-Belege lassen sich zu einer Sendung zusammenfassen.
    2. Aus dem Beleg erstellt das Zollmodul die Zollrechnung.
    3. Daraus entsteht die Ausfuhranmeldung. Die Angaben lassen sich vor dem Absenden manuell korrigieren.
    4. Die Anmeldung wird über ATLAS direkt an den Zoll übermittelt.
    5. Nach der Genehmigung stehen die Ausfuhrbegleitdokumente bereit, laut intellicon in der Regel innerhalb weniger Minuten.
    6. Bei Bedarf werden Präferenz- und Ursprungsnachweise erstellt: EUR.1, ATR.1 oder ein Ursprungszeugnis. Auch ein Speditionsauftrag kann erzeugt werden.
    7. Die Dokumente lassen sich in die amtlichen Formulare drucken und werden in der Sage 100 gespeichert.

    Weil alle Unterlagen am Vorgang in der Sage 100 liegen, sind sie bei einer Rückfrage oder Prüfung schnell auffindbar. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf der Seite Ausfuhranmeldung per ATLAS aus der Sage 100.

    Wie viel Zeit spart das Zollmodul?

    intellicon macht dazu deutliche Angaben. Auf der Produktseite heißt es: „In zwei Minuten haben Sie eine Ausfuhrerklärung erledigt.“ Die Bearbeitungszeit lasse sich „um den Faktor 10 bis 50“ verkürzen. Beides sind Anbieterangaben, die von Ihren Belegen, Stammdaten und Abläufen abhängen.

    Unabhängig von der genauen Zahl liegt der Gewinn auf der Hand: Was bereits im Beleg steht, muss niemand ein zweites Mal eingeben. Damit entfallen auch die typischen Übertragungsfehler bei Mengen, Gewichten und Werten.

    Hinzu kommt ein organisatorischer Vorteil. Wenn die Ausfuhranmeldung aus dem Beleg entsteht, hängt das Exportgeschäft weniger an einzelnen Personen, die sich mit dem separaten Zollportal auskennen. Auch Vertretungen im Urlaub oder bei Krankheit lassen sich so leichter organisieren.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Das Zollmodul ist für die Sage 100 gebaut. Die folgende Übersicht fasst die Voraussetzungen und Empfehlungen zusammen, wie intellicon sie nennt.

    PunktAngabe von intellicon
    ERPSage 100 Warenwirtschaft
    Empfohlenes Zusatzmodul„Intrastatmeldung“
    Sage 100 Line Basic„Addin-Option“ erforderlich
    ÜbermittlungDirekt über ATLAS an den Zoll
    AblageSpeicherung der Dokumente in der Sage 100

    Laut intellicon ist das Modul „vom Zoll geprüft und abgenommen“. Das erleichtere den Antrag auf den Status als zugelassener Ausführer, mit dem Unternehmen Ursprungserklärungen unter bestimmten Bedingungen selbst ausstellen dürfen. Ob und unter welchen Bedingungen Ihr Unternehmen diesen Status erhält, entscheidet der Zoll.

    Was gehört neben der Ausfuhranmeldung zur Exportkontrolle?

    Die Ausfuhranmeldung ist nur ein Teil der Pflichten im Export. Vor einer Lieferung sollten Unternehmen auch prüfen, ob Kunden oder Empfänger auf einer Sanktionsliste stehen. intellicon bietet dafür ein Sanktionslisten-Screening in Sage 100 an, das in Zollmodul und Sage 100 integriert ist. Welche Listen geprüft werden und wie das automatisiert abläuft, beschreibt unser Beitrag zur Sanktionslistenprüfung im Export.

    Auch der Versand selbst lässt sich aus der Sage 100 heraus steuern. Wie Etiketten für DHL, DPD, GLS und UPS direkt aus dem Beleg entstehen, zeigt der Beitrag Versandetiketten direkt aus der Sage 100.

    Worauf sollten Sie achten?

    Ein Zollmodul nimmt viel Tipparbeit ab, die zollrechtliche Verantwortung bleibt aber beim Unternehmen. Diese Punkte sollten Sie im Blick behalten:

    • Stammdaten: Warentarifnummern, Ursprungsland und Gewichte sollten im Artikelstamm gepflegt sein. Was dort fehlt, fehlt auch in der Anmeldung.
    • Prüfung vor dem Absenden: Die Angaben lassen sich manuell korrigieren. Nutzen Sie diese Möglichkeit, gerade bei ungewöhnlichen Sendungen.
    • Präferenzrecht: Ob eine Ware präferenzberechtigt ist und welcher Nachweis passt, ist eine fachliche Entscheidung. Die Software erstellt das Dokument, die Beurteilung trifft Ihr Exportverantwortlicher.
    • Nur Sage 100: Das Zollmodul setzt die Sage 100 Warenwirtschaft voraus. Wer ein anderes ERP nutzt, braucht eine andere Lösung.

    Dieser Beitrag ersetzt keine Zoll- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihren Ausfuhren sind der Zoll und spezialisierte Berater zuständig.

    Häufige Fragen

    Kann ich mehrere Rechnungen zu einer Ausfuhranmeldung zusammenfassen?

    Ja. Laut intellicon lassen sich bis zu 30 Sage-Belege zu einer Sendung zusammenfassen. Daraus entsteht eine gemeinsame Zollrechnung und Ausfuhranmeldung.

    Wie schnell erhalte ich das Ausfuhrbegleitdokument?

    Nach Angabe von intellicon stehen die Ausfuhrbegleitdokumente nach der Genehmigung durch den Zoll in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit. Die Dauer hängt von der Bearbeitung beim Zoll ab.

    Erstellt das Zollmodul auch EUR.1 und Ursprungszeugnisse?

    Ja. Aus dem Vorgang lassen sich bei Bedarf EUR.1, ATR.1 oder ein Ursprungszeugnis erstellen und in die amtlichen Formulare drucken. Ob ein Präferenznachweis zulässig ist, müssen Sie fachlich prüfen.

    Welche Sage-100-Version brauche ich?

    Voraussetzung ist die Sage 100 Warenwirtschaft. Empfohlen wird das Zusatzmodul „Intrastatmeldung“, bei der Line Basic ist die „Addin-Option“ nötig.

    Wie testen Sie, ob das Zollmodul zu Ihren Exporten passt?

    Nehmen Sie eine typische Ausfuhr der letzten Wochen und notieren Sie, wie lange Anmeldung und Dokumente gedauert haben. Damit lässt sich das Zollmodul gut einordnen. Weitere Informationen bietet die Seite Zoll, ATLAS und Sanktionslistenprüfung mit Sage 100. Wenn Sie Ihren Ablauf besprechen möchten, buchen Sie eine kostenlose Erstberatung (30 Minuten).